KfW-Zuschuss bis 21.000 €, Nullsteuersatz, Einspeisevergütung und Kreditprogramme: Was in Haltern am See tatsächlich zu holen ist – und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.
Veröffentlicht am 17. August 2026 · 7 Min. Lesezeit
Förderprogramme ändern sich häufiger als die Technik, und im Internet kursieren viele veraltete Zahlen. Dieser Überblick fasst zusammen, welche Förderwege 2026 für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Haltern am See tatsächlich relevant sind – für Photovoltaik, Stromspeicher, Wärmepumpe und Wallbox – und in welcher Reihenfolge Anträge gestellt werden müssen, damit nichts verfällt.
Für Photovoltaik gibt es bundesweit keinen klassischen Investitionszuschuss mehr. Stattdessen wirken zwei steuerliche Erleichterungen wie eine indirekte Förderung: der Nullsteuersatz auf Anschaffung und Montage von Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden und die Ertragsteuerbefreiung für kleine Anlagen. Beides muss nicht beantragt werden – es wird im Angebot beziehungsweise in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.
Hinzu kommt die Einspeisevergütung nach dem EEG. Sie wird ab Inbetriebnahme für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr garantiert und sinkt für neue Anlagen halbjährlich leicht ab. Wirtschaftlich ist sie heute die Zugabe, nicht der Kern – der Kern ist der vermiedene Strombezug.
Über die KfW gibt es einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro für den Heizungstausch. Er setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die addiert werden und maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen können. Die förderfähigen Kosten sind bei einem Einfamilienhaus gedeckelt.
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Austausch gegen ein förderfähiges Wärmepumpensystem |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | Austausch einer alten funktionsfähigen fossilen Heizung |
| Einkommens-Bonus | 30 % | selbstgenutzt, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 € |
| Effizienz-Bonus | 5 % | natürliches Kältemittel oder Erd-/Wasserwärmequelle |
| Maximum gesamt | 70 % | gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten |
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Angebot und Liefer- beziehungsweise Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Antrag, dann Umsetzung. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Zuschuss. Wir bereiten die nötigen Unterlagen mit dem Angebot vor, damit der Antrag ohne Rückfragen durchläuft.
Die Förderung entscheidet nicht darüber, ob eine Wärmepumpe zum Haus passt. Sie entscheidet nur darüber, wie viel der Umstieg kostet – die technische Eignung prüfen wir vorher unabhängig davon.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist keine Förderung, aber Pflicht – sie muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Wir übernehmen das auf Wunsch mit.
SolarfuxX ist ein Meisterbetrieb aus Coesfeld und plant, montiert und betreut Photovoltaik, Stromspeicher, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Wallboxen im gesamten Münsterland und im nördlichen Ruhrgebiet. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich – telefonisch unter 02541- 96 89 788 oder über das Kontaktformular.
Über die KfW gibt es einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro. Er setzt sich aus Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus und Effizienz-Bonus zusammen und ist auf maximal 70 Prozent von 30.000 Euro förderfähigen Kosten begrenzt.
Einen direkten Investitionszuschuss gibt es nicht. Stattdessen entfällt die Umsatzsteuer auf Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden, kleine Anlagen sind ertragsteuerbefreit und die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert. Zusätzlich sind zinsgünstige KfW-Kredite möglich.
Vor Auftragsvergabe. Üblich ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Wer erst baut und dann beantragt, verliert den Zuschuss.
Ein eigener Bundeszuschuss existiert derzeit nicht. Der Speicher profitiert aber vom Nullsteuersatz, wenn er zur PV-Anlage gehört oder eine bestehende Anlage auf einem Wohngebäude nachrüstet, und kann über KfW-Kredite mitfinanziert werden.
Ja. Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt vor Inbetriebnahme durch den eingetragenen Elektrofachbetrieb, die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Beides übernehmen wir auf Wunsch.
SolarfuxX GmbH, Hertzstraße 16, 48653 Coesfeld · Telefon 02541- 96 89 788